Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Musikschule Ingo Otte
(Gültig ab 01.02.2025)
1. Aufgaben und Zielsetzung
Die Musikschule hat den Auftrag, die musische Kreativität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu wecken und zu fördern. Neben einer auf Breitenarbeit angelegten Ausbildung in Grundstufe, Instrumental- beziehungsweise Vokalunterricht sowie Ensemble- und Ergänzungsfächern widmet sich die Musikschule auch der Förderung besonders begabter junger Menschen. Sie ist als örtliches Institut die Ansprech- und Kooperationspartnerin für alle Musikinteressierten. Mit ihren Ensembles leistet sie einen aktiven Beitrag zum kulturellen Leben der Städte Blomberg und Lemgo.
2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule Ingo Otte und dem Schüler beziehungsweise seinem gesetzlichen Vertreter.
3. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
4. Anmeldung, Kündigung und Beurlaubung
Anmeldungen und Kündigungen sind schriftlich an die Musikschule zu richten, bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertreter. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Ein Anspruch des Schülers auf Unterrichtserteilung und eine Zuweisung auf eine bestimmte Uhrzeit, Unterrichtstag oder Lehrkraft besteht nicht. Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen.
Nebenabreden mit Lehrkräften sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist nicht übertragbar.
Während der allgemeinen Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) findet kein Unterricht statt. Die Anmeldung an die Musikschule kann innerhalb der ersten vier Wochen nach einer Erstanmeldung ohne Angaben von Gründen wieder gekündigt werden (Probezeit). Es muss dann nur der bereits erteilte Unterricht oder erbrachte Dienstleistung gezahlt werden. Wird der Unterricht nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, so tritt der Schüler in einen unbefristeten Ausbildungsvertrag ein. Für zeitlich begrenzte Angebote entfällt die Probezeit.
Verträge die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, können nach der Probezeit innerhalb der ersten zwei Jahre nur mit einer sechswöchigen Frist vor Semesterende mit Wirkung zum 01.03. bzw. 01.09. eines Jahres schriftlich oder per Mail gegenüber der Musikschule gekündigt werden. Nach dem Ende dieser Zeit ist gemäß BGB eine monatliche Kündigung möglich.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens bei der Musikschule. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt.
Das Recht zur sofortigen Kündigung bleibt für die Musikschule unberührt, wenn der Entgeltschuldner mit 3 Monatsentgelten in Verzug ist.
Beurlaubungen aus wichtigem Grund (zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt, bei Krankheiten oder ärztlich verordneten Kuraufenthalten) können mit einer 4-wöchigen Antragsfrist zum folgenden Monat beantragt werden. Bei Antragstellung sind entsprechende Nachweise (ärztliches Attest oder andere Nachweise) vorzulegen. Hierüber entscheidet die Schulleitung. Der Zeitraum der Beurlaubung vom Instrumentalunterricht beträgt höchstens ein Jahr. Ein rechtlicher Anspruch auf die sofortige Wiederaufnahme des Unterrichts besteht nicht.
4.1 Widerrufsbelehrung
Wurden die Verträge online oder außerhalb der Geschäftsräume Pagenhelle 3, 32657 Lemgo oder Gartenstraße 6, 32825 Blomberg abgeschlossen, besteht für den Schüler ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Schüler kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen den abgeschlossenen Vertrag widerrufen.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Schüler der Musikschule (Musikschule Ingo Otte, Gartenstraße 6, 32825 Blomberg, E-Mail: info@musikschule-ingo.otte.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Schüler kann dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Schüler die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs: Wenn der Schüler diesen Vertrag widerruft, hat die Musikschule Ingo Otte ihm alle Zahlungen, die sie erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Musikschule eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Musikschule dasselbe Zahlungsmittel, das der Schüler bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Schüler wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Schüler wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5. Ferien und Feiertage
Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Entgeltpflicht wird durch die Ferienzeit nicht berührt.
6. Laufzeit des Vertrages
Der Unterrichtsvertrag ist auf unbestimmte Zeit angelegt. Der Vertrag für ein Kursangebot wird für die jeweilige Unterrichtsdauer abgeschlossen.
7. Unterrichtsleistungen
Das Unterrichtsangebot gliedert sich in folgende Leistungen:
1. Grundstufe
2. Instrumental- und Vokalunterricht
3. Studienvorbereitende Ausbildung
4. Sonderpädagogischer Unterricht
5. Kurse und Workshops
Weiterhin werden Ergänzungsfächer in Form von zum Beispiel Ensembles und Band angeboten. Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern ist zentraler Baustein der musikalischen Ausbildung. Daher wird die Mitwirkung in einem Ergänzungsfach – soweit angeboten – empfohlen. Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern steht auch solchen Interessenten offen, die keinen Instrumentalunterricht an der Musikschule besuchen. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) hat der Schüler Sorge zu tragen.
8. Mietinstrumente
Im Rahmen der Verfügbarkeit können Musikinstrumente der Musikschule gegen ein Nutzungsentgelt an Schüler der Musikschule vermietet werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Instrumente können kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wenn dies für die Durchführung von Veranstaltungen der Musikschule aus musikalischen Gründen erforderlich ist.
Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden an dem Instrument bzw. bei dessen Verlust. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die Musikschule zu vertreten sind.
Dem Schüler beziehungsweise dessen gesetzlichmn Vertreter wird empfohlen, eine Instrumentenversicherung abzuschließen. Es ist nicht gestattet, überlassene Instrumente an Dritte weiterzugeben.
9. Entgeltschuldner
Schuldner der Entgelte ist der Schüler der Musikschule; minderjährige Schüler und deren gesetzliche Vertreter sind Gesamtschuldner.
10. Aufnahme- und Bearbeitungsentgelt
Für die erstmalige Anmeldung zum Unterricht wird ein einmaliges Aufnahme- und Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro pro Schüler erhoben. Hiervon ausgenommen sind „Kurse und Workshops“. Bei Rücktritt von einer verbindlichen Anmeldung wird das Aufnahme- und Bearbeitungsentgelt nicht erstattet.
Der Instrumental- und Vokalunterricht steht auch Erwachsenen offen. Zeitliche befristete Kurse für Erwachsene werden im Bereich Kurse und Workshops angeboten.
11. Entgeltbefreiungen und -ermäßigungen
Wenn mehrere Kinder einer Familie Schüler der Musikschule sind, erhält die Familie ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind eine Ermäßigung in Höhe von 10 Prozent - für das erste Kind ist das reguläre Entgelt fällig. Ausgenommen von der Geschwisterermäßigung ist der Bereich „Kurse und Workshops“.
Für alle übrigen Unterrichtsangebote erhalten Personen mit geringem Einkommen (z.B. Alleinerziehende, Rentner, Studenten, Bezieher von Bürgergeld, usw.) auf schriftlichen Antrag bei entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung.
Die Ermäßigung oder Befreiung wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Musikschule vorliegt. Entfällt die Anspruchsvoraussetzung so ist ab dem Folgemonat das volle Entgelt zu entrichten. Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Entgeltschuldners ändern (z.B. Wegfall von Bürgergeldbezug), ist die Musikschule hierüber unverzüglich zu informieren.
Für von dem Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Musikschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Fällt der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen aus, erhält der Schüler eine Erstattung des Unterrichtsentgeltes. Ausgenommen ist der Bereich „Kurse und Workshops“.
In Härtefällen kann die Musikschulleitung auf Antrag das Entgelt in angemessener Weise ermäßigen oder erlassen.
12. Zahlung der Entgelte/Zahlungsverzug
Die Entgelte werden ausschließlich durch SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto abgebucht. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgesehen werden. Bei Minderjährigen obliegt die Zahlungspflicht dem gesetzlichen Vertreter. Bei nicht ausgeführten Lastschriften, die nicht von der Musikschule zu vertreten sind, werden von der Musikschule Rücklastschriftgebühren erhoben. Die Höhe dieses Entgeltes entspricht den jeweils von den Geldinstituten verlangten Gebühren.
Der Schüler erhält dann ein Erinnerungsschreiben mit der Bitte, die ausstehende Zahlung innerhalb von 14 Tagen auszugleichen. Erfolgt in diesem Zeitraum kein Zahlungsausgleich, gerät der Schüler nach § 286 BGB in Zahlungsverzug und die Musikschule ist berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Darüber hinaus werden Mahnkosten in Höhe von zur Zeit 3,00 Euro pro Mahnung berechnet. Bei weiterem Zahlungsverzug kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis die ausstehenden Entgelte beglichen wurden.
13. Fälligkeiten und Entgeltpflicht (ausgenommen „Kurse und Workshops“)
Bei den Entgelten handelt es sich um Monatsentgelte. Diese sind in monatlichen Raten zum 15. eines jeden Monats fällig. Ausnahmen sind die Entgelte für den Bereich „Kurse und Workshops“.
Wird der Unterricht nach dem 15. eines Monats aufgenommen, so ist die Hälfte des Entgelts zu entrichten. Kommt es zu einer Unterrichtsänderung vor dem 15. eines Monats, so ist für diesen Monat das neue Entgelt zu entrichten. Ansonsten ist das alte Entgelt zu zahlen.
14. Haftung
Die Musikschule haftet nicht für Schäden beziehungsweise für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Es besteht kein gesetzlicher Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügten Schäden.
15. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten des Schülers werden u.a. elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den gesetzlichen Regelungen. Der Schüler hat das Recht auf Widerruf, Korrektur, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung, Information, Übertragung der Daten und Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn es rechtlich notwendig ist. Ein Profiling findet nicht statt. Durch seine Anmeldung und Unterschrift erklärt der Schüler und/oder seine Erziehungsberechtigten das Einverständnis zu dieser Verarbeitung seiner persönlichen Daten.
16. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse der Musikschule Ingo Otte lautet: Email: info@musikschule-ingo-otte.de)
Die Musikschule Ingo Otte ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist erreichen hier erreichbar:
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
https://www.verbraucher-schlichter.de/
17. Gerichtsstand
Die Hinweise und Informationen dieser AGB sowie alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser AGB unterliegen dem Recht der Europäischen Union und Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist in 32825 Blomberg. Erfüllungsort ist in 32825 Blomberg.
Blomberg, den 30.1.2025